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So funktioniert's für Unternehmen

Rechtliches, Preise und Ablauf

Das Besondere an just recruiting: Wir vernetzen nicht nur Unternehmen und Freelancer im Bereich Recruiting, sondern sorgen auch für garantierte Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

Dafür greifen wir auf langjährige Erfahrung in zahlreichen Recruiting Projekten zurück, die wir mithilfe von Freelancern und rechtskräftigen Arbeitnehmerüberlassungen gestaltet haben. Im Folgenden finden Sie alles Relevante rund um unsere Rechtsgrundlagen, Verträge und Arbeitnehmerüberlassungen sowie ein FAQ mit den meistgestellten Fragen zu unserem Modell.

FAQ

In welcher Form stellen wir die datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher?

Alle in den Einsatz gebrachten Freelancer sind hinsichtlich der Vorgaben der DSGVO unterrichtet. Zudem schließen Sie mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag, in welchem der zum Einsatz kommende Freelancer als Subauftragnehmer aufgeführt wird. Dementsprechend können Sie davon ausgehen, dass unsere Partner auf gleicher Weise zum Datenschutz verpflichtet werden.

Auf welcher vertraglichen Basis erfolgt der Einsatz?

Üblicherweise erfolgt die Beauftragung im Rahmen eines Dienstvertrages, bei der der Freiberufler aus rechtlicher Sicht als ein Unterauftragnehmer von just recruiting agiert. Das bedeutet, dass wir Ihr Vertragspartner sind und uns entsprechend um den rechtssicheren Einsatz des/der von Ihnen gewählten BeraterIn kümmern.
Hierbei lassen wir unsere jahrelange Erfahrung zu den Risiken einer vermeintlichen Selbständigkeit bzw. verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zum Tragen kommen und gestalten die Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis wie auch in der gelebten Praxis so, dass diese dem Wesen eines freien Dienstverhältnisses entspricht. In vereinzelten Fällen und auf speziellen Wunsch können wir die Beauftragung auch im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages arrangieren. In diesem Szenario schließen Sie einen eigenständigen Dienstvertrag mit dem ausgesuchten Freelancer.
Für Einsatzmodelle mit einem stark weisungsgebundenen Charakter ist ein Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ebenfalls möglich. Hier stellen wir den/die FreiberuflerIn für den Projektzeitraum in unserem Hause an und überlassen diese/n als LeiharbeitnehmerIn. Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Wahl der passenden Einsatzform explizit Ihre Wünsche und Vorgaben.

Was unterscheidet just recruiting von anderen Anbietern?

Wir verfolgen einen völlig anderen Ansatz als unsere Mitanbieter. Zunächst sind wir selbst Recruiter und haben uns auf diesen Sektor spezialisiert, d.h. wir können hervorragend einschätzen, inwieweit eine Person zum vorgesehenen Einsatz passt. Unsere Freelancer-Auswahl folgt ebenso diesem Ansatz: Wir schlagen Ihnen ausschließlich BeraterInnen vor, welche sowohl vom Erfahrungshintergrund als auch auf menschlicher Ebene passen.

 

Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit für das Interviewen von unpassenden Profilen, sondern können zwischen den Besten ihres Fachs auswählen. In der Vorauswahl vertrauen wir auf keinen Algorithmus, sondern nehmen das Matching in Handarbeit vor.

 

Weiter sind wir davon überzeugt, dass Qualität immer vor Geschwindigkeit stehen muss. Entsprechend begleiten wir den Freelancer durch das Projekt und stellen hierbei alle relevanten Templates wie Reportingvorlagen, Briefings oder Interviewbögen kostenfrei und vollumfänglich zur Verfügung.

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